Viele Jahre lebten Heiler in Deutschland in Angst vor Staatsanwälten, Gesundheitsämtern oder Wettbewerbsvereinen, die ihnen allesamt das Handwerk legen wollten. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Spuk durch seine Entscheidung (AZ 1 BvR 784/03) vom 02.03.2004 ein Ende gesetzt. Demnach ist es nicht mehr notwendig, dass Heiler, wie Reiki-Praktizierende, eine Erlaubnis nach dem Heilpraktiker-/Ärztegesetz benötigen.

Allerdings muss darauf hingewiesen werden, dass Reiki der Aktivierung der Selbstheilungskräfte dient und nicht die Diagnose oder Behandlung bei einem Arzt oder Heilpraktiker ersetzt .